Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allen zwischen "CarRounder Sascha Harbring" (im folgenden Anbieter genannt) und
den Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
zugrunde:


§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Anbieter und dem
Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und für alle Geschäftsbereiche (Fahrzeugaufbereitung,
Dellenentfernung, Folienarbeiten, etc.).
Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, bedürfen der
Schriftform. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der
Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen.
Änderungen sind vorbehalten, müssen aber bereits einen Monat vor dem Wirksamwerden
angekündigt werden.
Bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln bzw. Absätze, bleiben die restlichen
Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin wirksam.

§2 Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne
auch als solche angesehen. Terminvereinbarungen sind per Email, WhatsApp oder persönlich vor Ort möglich.
Spätestens bei Abgabe des Fahrzeuges beim Anbieter, hat der Kunde eine schriftliche
Auftragsbestätigung zu unterzeichnen, in der er auch diese AGB akzeptiert.
Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider
Geschäftsparteien getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden.
Dieser Service ist allerdings unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage des Anbieters.

§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht
mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin dieser von einer Seite der
Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
Wenn kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins
vorliegt, kann der Anbieter eine Entschädigungspauschale von 50% des vereinbarten Preises,
mindestens aber Euro 50,00 vom Kunden geltend machen.

§4 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen
Die Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der
Auftragsbestätigung angegeben sind.
Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der
Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden, da sie sonst nicht wirksam werden.

§5 Reklamationen
Die erbrachten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei
Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit
geltend gemacht werden. Bei berechtigten Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistung
hat der Anbieter das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung.
Derartige Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des
Anbieters schriftlich niederzulegen.
Bei Reklamationen, die sich auf Schäden am Fahrzeug beziehen, die durch den Anbieter
verursacht worden sein könnten, ist unverzüglich eine fotografische Dokumentation des
beschädigten Fahrzeugteiles durchzuführen, da die Reklamation ansonsten nicht anerkannt
werden kann.

§6 Haftung und Garantie
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden,
wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet
werden kann.
Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften
Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken,
Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen
Mitarbeiter geltend gemacht werden.
Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können
leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und
Abweichungen führen. Hiervon muss der Kunde vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung
informiert werden. Wünscht der Auftraggeber dennoch die Durchführung dieser Arbeiten, so
schließt er durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung
seitens des Anbieters aus.
Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem
betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen,
schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör,
welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die
Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier
Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Mit der
Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie
Elektroabdichtung im Motorraum an seines Fahrzeugs.
Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Kunde
verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem
Aufbereiter zu melden bzw. anzuzeigen und auf einen schriftlichen Vermerk zu bestehen, da
sonst keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Bei Aufträgen, bei denen wir uns der Dienstleistung von Fremddienstleistern bedienen, gelten
ausschließlich die Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Fremddienstleister.

§7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, sind die
Auftragsformulare vom Kunden zu unterzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die
Auftragsbestätigung und eventuell (je nach Einzelfall) die Beschreibung der bereits am
Fahrzeug vorhandenen Schäden. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Anbieters und
dessen Mitarbeitern, sowie ihrer Kundschaft.
Sollte der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages Schadensersatzansprüche gegen den
Anbieter geltend machen, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene
Schäden beziehen, so behält sich der Anbieter rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor.
Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit und akzeptiert
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die auf der Auftragsbestätigung
vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.

§8 Preise / Pauschalpreise
Die Preise sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der
Reinigung. Die angegebenen Preise richten sich deshalb nach Fahrzeugen mit normalem
Verschmutzungsgrad.
Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie den Webseiten Anbieters sind unverbindlich
und dienen lediglich zur Orientierung. Der tatsächliche Preis kann deshalb je nach
Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Fäkalien, Farben, etc., die einer spezielle
Behandlung erfordern, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von
Pauschalpreisen oder eventuellen Angeboten. Allerdings muss dieser Aufpreis vor der
rechtsverbindlichen Erteilung des Auftrages mit dem Kunden besprochen und auf dem
Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, bzw. bei Pauschalpreisen mit dem
Vertragspartner besprochen und gesondert vereinbart werden. Sollten diese Verschmutzungen
erst während der Arbeiten entdeckt werden und mit dem Kunden vorab keine Vereinbarungen
bezüglich dieses Problems getroffen worden sein, so hat der Anbieter den Kunden unverzüglich
zu informieren und dessen Genehmigung zur aufpreisbehafteten Beseitigung einzuholen.
Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden vor Beginn der Arbeiten
festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angabe von Gründen von einer der beiden Parteien
mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der regulären Laufzeit aufgekündigt
werden.
Pauschalpreisvereinbarungen (z.B. bei längerfristigen Fahrzeugaufbereitungsverträgen) gelten
in der Regel 6 Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängern sie sich automatisch für
weitere sechs Monate, wenn eine Vertragspartei nicht innerhalb der Kündigungsfrist den
Vertrag kündigt.
Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der
Pauschalpreisvereinbarung.


§9 Sonstiges
Erfüllungsort ist, falls nicht gesondert vereinbart, Rhede.

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches
Recht.